Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

neonreach consulting
– ausschließlich für Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, nicht zur Verwendung gegenüber Verbrauchern geeignet –

neonreach consulting, Ahmad El-Choura, Swakopmunder Str. 3, 81827 München, Deutschland, USt-IdNr. DE340049127
(im Folgenden „neonreach“)

1. Geltungsbereich, Einbeziehung, Online-Angebotsannahme

1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Lieferungen von neonreach gegenüber dem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“), sofern der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist.
1.2 Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde sie vor Vertragsabschluss zur Kenntnis nehmen kann, insbesondere durch Bereitstellung als Anhang zum Angebot oder durch Link auf die AGB-Seite im Angebot.
1.3 Online-Angebotsannahme (z.B. über Lexware Office): Nimmt der Kunde ein Angebot online an, kommt der Vertrag mit der elektronischen Annahme zustande. Mit der Annahme bestätigt der Kunde zugleich, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat und diese akzeptiert, sofern im Angebot auf die AGB verwiesen wurde (Anhang/Link).
1.4 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, neonreach stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
1.5 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang in Textform widerspricht.

2. Leistungen und Leistungsumfang

2.1 Gegenstand des Vertrages sind insbesondere Leistungen aus den Bereichen Webdesign/Website-Erstellung, Branding/Positionierung, Copywriting, Online-Marketing, SEO, Prozessoptimierung, Beratungs- und Vertriebstrainings sowie technische Umsetzung/Support.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Auftrag/der Auftragsbestätigung oder einem Projektplan.
2.3 Zusatzleistungen, Änderungswünsche, Erweiterungen sowie Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs (z.B. zusätzliche Seiten, zusätzliche Iterationsschleifen, zusätzliche Trainings, zusätzliche SEO- oder Marketing-Leistungen) werden gesondert vergütet.
2.4 neonreach ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Subunternehmer/Dienstleister einzusetzen (z.B. Hosting, Programmierung, Grafik, Texterstellung, Ads-Dienstleistungen), bleibt jedoch Vertragspartner des Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Ein Vertrag kommt zustande durch (a) Annahme des Angebots in Textform, (b) Unterzeichnung eines Auftrags, (c) Online-Annahme (z.B. über Lexware Office), (d) Bestätigung durch neonreach oder (e) Beginn der Leistungserbringung.
3.2 Angebote sind – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – freibleibend. Maßgeblich sind die im Angebot/Vertrag genannten Preise und Konditionen.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen und Zugänge (z.B. Texte, Bilder, Logos, Markenassets, Hosting/Domain/WordPress-Zugänge, Meta-Daten, Ansprechpartner) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
4.2 Verzögerungen, Mehraufwand oder zusätzliche Kosten, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
4.3 Sofern der Kunde Inhalte freigibt (z.B. Design, Texte, Seiten, Anzeigen, Funnel, Automationen), gilt dies als Abnahme/Freigabe für den jeweiligen Teilbereich.

5. Termine, Abnahme, Teilabnahmen

5.1 Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
5.2 neonreach kann Teilabnahmen für abgeschlossene Projektabschnitte verlangen.
5.3 Sofern eine Abnahme vereinbart ist, gilt die Leistung spätestens dann als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Übergabe in Textform wesentliche Mängel rügt.

6. Vergütung, Rechnungsstellung, Vorauszahlung, Zahlungsverzug

6.1 Es gelten die im Angebot/Vertrag vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern anwendbar.
6.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung nach Angebotsannahme bei Rechnungsstellung im Voraus zu entrichten.
6.3 Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.
6.4 Nach Eingang des Rechnungsbetrages und Vorliegen der für die Leistungen notwendigen Daten/Zugänge werden die vertraglich vereinbarten Leistungen ausgeführt.
6.5 Bei Zahlungsverzug ist neonreach berechtigt, Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich auszusetzen. Etwaige Mehrkosten (z.B. Reaktivierung, erneute Einrichtung, Terminverschiebungen) trägt der Kunde.
6.6 Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang in Textform geltend zu machen; andernfalls gilt die Rechnung als anerkannt.

7. Vertraulichkeit, Preisgeheimnis und Vertragsstrafe

7.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
7.2 Als vertraulich gelten insbesondere: Projektinhalte, Strategien, Prozesse, interne Dokumente, Zugangsdaten, Angebote, Kalkulationen, Preis- und Konditionsinformationen sowie nicht öffentliche Informationen über Kunden, Partner oder Dienstleister von neonreach.
7.3 Der Kunde verpflichtet sich, Preise, Angebote, Rabatte, Konditionen und sonstige Vergütungsbestandteile von neonreach nicht an Dritte zu kommunizieren, weiterzugeben oder öffentlich zugänglich zu machen (auch nicht auszugsweise), es sei denn, neonreach hat dem vorher ausdrücklich in Textform zugestimmt oder eine gesetzliche Pflicht besteht.
7.4 Für jeden schuldhaften Verstoß gegen Ziffer 7.3 wird eine Vertragsstrafe fällig. Diese beträgt 10.000 EUR je Verstoß. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten; eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet.
7.5 neonreach ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen Ziffer 7.3 die Zusammenarbeit außerordentlich zu kündigen.

8. Nutzungsrechte, Referenzen, Urheberrecht

8.1 Soweit nicht anders vereinbart, räumt neonreach dem Kunden nach vollständiger Zahlung die für den Vertragszweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte an den erstellten Arbeitsergebnissen ein (z.B. Website-Design, Texte, Konzepte).
8.2 Rohdateien, editierbare Projektdateien (z.B. offene Design-Files), Templates, Frameworks, Skripte, Code-Snippets, wiederverwendbare Bausteine und interne Methoden bleiben – soweit nicht ausdrücklich übertragen – Eigentum/Know-how von neonreach.
8.3 Der Kunde versichert, dass er an bereitgestellten Inhalten (Texte, Bilder, Videos, Logos) die erforderlichen Rechte besitzt und stellt neonreach von Ansprüchen Dritter frei.
8.4 neonreach darf den Kunden und die erbrachten Leistungen als Referenz nennen (Name/Logo/Link/Preview), sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht. Vertrauliche Inhalte bleiben hiervon unberührt.

9. Haftung

9.1 neonreach haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet neonreach nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
9.3 neonreach haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg (z.B. Rankings, Umsätze, Leads, Conversion), da dieser von zahlreichen externen Faktoren abhängt (Markt, Angebot, Wettbewerb, Budget, Mitwirkung des Kunden etc.).
9.4 neonreach haftet nicht für Leistungen Dritter (z.B. Hosting, Plugins, Tools, Plattformen, Werbenetzwerke), sofern neonreach diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch ausgewählt hat.
9.5 Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

10. Datenschutz

10.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass neonreach im Rahmen der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten verarbeitet.
10.2 Soweit für bestimmte Leistungen ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) erforderlich ist, schließen die Parteien diesen gesondert ab.

11. Schlussbestimmungen, Recht, Gerichtsstand

11.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – München.
11.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
11.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.